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Ob Handy oder Computer ......
die GEZ kassiert mit.
2007 kommen die neuen GEZ -
Gebühren ......
...... nun auch für internet-fähige PC´s, Laptos und
Handy´s, sowie für Handy´s die MP3- fähig sind, die Radio
und/oder TV-Kanäle empfangen können.
Nach Angabe der
GEZ sind Radio und TV-Geräte am Arbeitsplatz
gebührenpflichtig. Auch Radio und/oder TV-Handy´s, am
Arbeitsplatz, sind gebührenpflichtig
Nutzt also ein Mitarbeiter sein Handy mit Radio- und/oder
TV-Empfang am Arbeitsplatz, so ist dieses Gerät zusätzlich
zu den Geräten im Privathaushalt anmelde- und
gebührenpflichtig.
Wobei die GEZ wie gewohnt bereits den Besitz eines Gerätes
mit der Nutzung gleichsetzt.
Die Konsequenz: Weil die meisten Handy-Besitzer ihr
Mobiltelefon auch in der Arbeit dabei haben, müssen sie in
jedem Fall für diese Geräte Gebühren abführen und bezahlen.
In der Praxis können die Gebührenkosten explodieren.
Ein Beispiel:
Beide Eltern sind berufstätig, zwei Kinder, die in der
Ausbildung sind - jedes hat ein eigenes UMTS-Mobiltelefon
und nimmt es in die Arbeit oder zur Berufsschule mit ......
Für diese Familie können die jährlichen GEZ-Gebühren
leicht auf einen Betrag von 1.300,00€ bis 1.500,00€
anwachsen.
Fazit:
Um diesem "Gebühren-Wahnsinn" zu entkommen gibt es
eigentlich
kaum Möglichkeiten.
AUSSER:
Wenn das Mobiltelefon ausschliesslich "an der Person"
getragen, ist es aufgrund
der engen Beziehung zwischen Mobiltelefon und Person als
gebürenfreies
Zweitgerät anzusehen.
Das heisst, solange das Handy in der Hosentasche steckt ist
alles gut - -
- - und wenn es klingelt, gilt:
Erst anmelden und erst dann drangehen!!!
Info-Link:
www.gez.de
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Auch ohne Schufa und bei negativer Bonität durch
Arbeitslosigkeit oder ähnlichem und ohne monatliche Gebühren

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